FAQ

Such dir aus, was dir besser gefällt.

Frage 1
Antwort 1
Frage 2
Antwort 2
Hinweise zu Höhenfestpunkten (HFP) Die Überwachung und Fortführung des Höhenfestpunktfeldes 4. Ordnung durch das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) wurde im Jahre 1997 eingestellt.
Eine Überprüfung des Vorhandenseins sowie der Punktstabilität von amtlichen Höhenfestpunkten obliegt im Rahmen der allgemeinen Empfehlung von Überschlagsmessungen mit mindestens drei benachbarten Höhenfestpunkten dem Nutzer. Dem LDBV als zerstört gemeldete Höhenfestpunkte werden nicht mehr abgegeben. Der vollständige Erneuerungszyklus der bayerischen Höhennetze beträgt ca. 30 Jahre.
Seit 01.07.2024 werden auf den Auszügen des amtlichen Festpunktinformations-systems (AFIS) Höhen nur noch im aktuellen amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 (Höhe über Normalhöhen-Null, NHN-Höhe) ausgegeben. Die bisherigen zusätzlichen Angaben im historischen Höhenbezugssystem DHHN12 (Normal-orthometrische Höhe, NN-Höhe) sind weggefallen.
Umrechnungen zwischen verschiedenen Lage- und Höhenbezugssystemen können weiterhin kostenlos und ohne Registrierung unter https://sapos.bayern.de/coord_tm.php durchgeführt werden.
Hinweise zu Lagefestpunkten (LFP) Das Trigonometrische Festpunktfeld zur Realisierung des historischen Lagebezugssystems DHDN90 (Deutsches Hauptdreiecksnetz 1990) wurde in Bayern im Jahre 2004 eingestellt. Der amtliche Geodätische Raumbezug wird seitdem durch GNSS-Messungen (Globale Navigationssatellitensysteme) im Geodätischen Grundnetz realisiert. Eine Überprüfung und Fortführung der historischen Lagefestpunkte erfolgt nicht mehr.
Seit 30.04.2004 obliegt die Zuständigkeit der Trigonometrischen Festpunkte den örtlich zuständigen Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ÄDBV). Bedingt durch teilweise kleinräumige Neukoordinierungen zur Einbindung ins amtliche Katasterfestpunktfeld kann das ehemals großräumig homogene Trigonometrische Festpunktfeld spannungsbehaftet sein. Die Genauigkeit der ursprünglich im Lagebezugssystem DHDN90/GK4 (Realisierung 2002) bestimmten Festpunkte liegt daher aufgrund von Transformationsungenauigkeiten ins UTM32-System mit Bezug zum Liegenschaftskataster (BY-KanU-Transformation) im Bereich ≤ 10 cm.
nach oben